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Versichertenleistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse

Im Rahmen der Rezeptabrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen werden für Ihre Therapie entsprechende Behandlungszeiten vorgegeben. Diese belaufen sich je nach verordneter Therapie zwischen ca. 15 und 20 min (z.B. für KG oder Massage).

Aufgrund unserer Praxisphilosophie bieten wir Ihnen jedoch Behandlungszeiten von min. 30 min und mehr an. Dies gewährleistet Ihnen und uns eine effektivere Betreuung mit dem Ziel, den bestmöglichen Therapieerfolg zu erzielen. Darüber hinaus bleibt somit auch noch genügend Raum für offene Fragen oder sonstige Anliegen.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass der Aufpreis für die entsprechend längere Behandlungszeit eine Privatleistung ist und somit nicht von der Krankenkasse erstattet wird.

Die Höhe des Aufpreises hängt von der entsprechenden Therapiezeit ab. Bitte sprechen Sie uns hierzu vor Behandlungsbeginn an.